Demeter | Bioland | Bio nach EG-Öko-Verordnung | Konventionell | Betriebsweise Imkerei Wanderl | |
Aufstellung | Bevorzugt ökologisch bewirtschaftete oder natürliche Flächen | Bevorzugt ökologisch bewirtschaftete oder natürliche Flächen | Bevorzugt ökologisch bewirtschaftete oder natürliche Flächen | Keine Vorgaben | Huben bei Rimsting |
Beuten | Nur natürliche Materialien (Holz, Lehm, Stroh), Innenbehandlung nur mit Demeter-Bienenwachs und -Propolis; Außen-behandlung nur mit natürlichen Stoffen | Nur natürliche Materialien (Holz, Lehm, Stroh), Innenbehandlung nur mit Bienen-wachs, Propolis und Pflanzenölen; Außen-behandlung nur mit natürlichen Stoffen | Nur natürliche Materialien (Holz, Lehm, Stroh), Innenbehandlung nur mit Bienen-wachs, Propolis und Pflanzenölen; Außen-behandlung nur mit natürlichen Stoffen | Keine Vorgaben | Zander Bergwinkel Holzbeuten (Hersteller: Behindertenwerk Main-Kinzig) |
Königinnen-Absperrgitter | Verboten | Erlaubt | Erlaubt | erlaubt | ja |
Vermehrung | Nur aus dem Schwarmtrieb, Schwarmvorwegnahme und Kunstschwarmbildung erlaubt | Natürliche Vermehrungsverfahren unter Berücksichtigung des Schwarmtriebs bevorzugt | Keine Vorgaben | Keine Vorgaben | Natürliche Vermehrungsverfahren unter Berücksichtigung des Schwarmtriebs |
Königinnen-zucht | Nur aus dem Schwarmtrieb heraus, künstliche Zucht inkl. instrumenteller Besamung und Beschneidung der Flügel verboten | Künstliche Zucht ohne instrumentelle Besamung und ohne Beschneidung d. Flügel erlaubt; instrumentelle Besamung in Einzel-fällen mit Ausnahmegenehmigung erlaubt | Keine Vorgaben | Künstliche Zucht inkl. instrumenteller Besamung und Beschneidung der Flügel erlaubt | In unregelmäßigen Abständen neue Bienenvölker von Züchtern (Ersteigerung beim Bienenmarkt in Halfing) |
Wabenbau | Naturwabenbau, im Honigraum Mittelwände aus Demeter-Wachs | Mittelwände aus Bioland-Wachs | Mittelwände aus Bio-Wachs erlaubt | Keine Vorgaben | Eigener Wachskreislauf (Mittelwände aus dem Wachs der eigenen Bienen |
Fütterung | Einwinterung auf Honig ist anzustreben, Bio-Zucker, Demeter-Honig (i.d.R. 10% zum Zucker), Bio-Kamillen-tee, Bio-Salz erlaubt, Notfütterung ausschließlich mit De-meter-Honig, keine Reizfütterung, keine Pollenersatz-stoffe | Überwinterung nach Möglichkeit mit Honig, Bio-Zucker erlaubt, keine Pollenersatzstoffe | Bio-Honig, Bio-Zucker, Bio-Zuckersirup erlaubt, keine Pollenersatzstoffe | Keine Vorgaben | Honig der nach dem Abschleudern Anfang Aug. gesammelt wird verbleibt im Bienenvolk Notwendige Zufütterung mit Bio-Rübenzucker |
Varroa-behadlung | Brutentnahme, Wärmebehandlung, Kunstschwarmbildung, Ameisen-, Essig-, Milch-, Oxalsäure erlaubt | Ameisen-, Milch-, Oxalsäure, Eukalyptol, Kampfer, Menthol, Thymol erlaubt | Ameisen-, Essig-, Milch-, Oxalsäure, Eukalyptol, Kampfer, Menthol, Thymol erlaubt | Keine Vorgaben | 2 x Ameisensäure Behandlung (direkt nach Abschleudern Anfang August – Ende Sep./Oktober je nach Wetterlage) 1 x Winterbehandlung Oxalsäure Bei Schwarmfang: Milchsäurebehandlung |
Honig-verarbeitung | Abfüllung vor dem ersten Festwerden, keine Erwärmung über 35 ᵒC, HMF-Gehalt max. 10 mg/kg | Abfüllen vor dem ersten Festwerden, keine Erwärmung über 40 ᵒC, HMF-Gehalt max. 10 mg/kg | Keine speziellen Vorgaben; vgl. Honigverordnung: HMF-Gehalt max. 40 mg/kg | Vgl. Honigverordnung; HMF-Gehalt max. 40 mg/kg, weitergehende Vorgaben für Honig unter dem Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.): HMF-Gehalt max. 15 mg/kg | Eigene Kaltschleuderung und Abfüllung Keine Erwärmung über 40 ᵒC; |
Honig-Wassergehalt | Max. 18% Heidehonig max. 21.4% | Max. 18% Heidehonig max. 21.5% | Honigverordnung: max. 20%, Heidehonig max. 23% | Honigverordnung: max. 20%, Heidehonig max. 23%; D.I.B.: max. 18%; Heidehonig max. 21.4% | Siehe Honigverordnung: Wassergehalt max. 18% |